Veranstaltung Forum Menschenrechte

12-11-09

Liebe Clubmitglieder, sehr geehrte Gäste,

 

der Club von Berlin bittet zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion mit

 

    Dr.  Renate Jaeger,  Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte :

 

    Menschenrechte in Europa - die Arbeit in einem internationalen Gericht                      

 

                                     am Donnerstag, 12. November 2009, um 20 Uhr

                                    in den Räumen des Clubs, Jägerstr. 1, Berlin-Mitte

                                                      Empfang ab 19.30 Uhr

 

Renate Jaeger trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Köln, München und Lausanne und dem 2. Staatsexamen in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit. Von 1976 bis 1979 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1987 wurde sie zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt. Im Nebenamt war sie ab 1988 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und nahm außerdem einen Lehrauftrag an der Universität Münster wahr. Am 24. März 1994 wurde sie zur Richterin des Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats gewählt.

Am 28. April 2004 wählte die Parlamentarische Versammlung des Europarats Renate Jaeger zur Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, wo sie noch heute tätig ist.

Renate Jaeger ist Mitglied des Kuratoriums von "Aktion Deutschland hilft e.V.", dem Bündnis der Hilfsorganisationen.

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wacht über den Schutz und die Beachtung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention  (EMRK) garantierten Rechte, die in allen 45 Mitgliedstaaten des Europarats Geltung beanspruchen. Seit 1998 ist der Gerichtshof als ständiges Gericht tätig. Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Richter oder eine Richterin. Der Gerichtshof prüft Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen, die nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten insbesondere auch von Einzelpersonen erhoben werden können. Ungeachtet einer übergroßen Arbeitslast meldet sich der Gerichtshof immer wieder mit wegweisenden Urteilen zum Schutz der Menschenrechte zu Wort.

Frau Dr. Jaeger wird uns einen interessanten Einblick in die Tätigkeit des EGMR vermitteln.

 

 

 

Percy MacLean                                                          Bertold Sommer

Vorsitzer                                                                     Arbeitsforum Menschenrechte